Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Vorgeschriebene Nachschulung (gem. BGV A3 und BGG 944)
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten übernehmen im Betrieb Aufgaben, für die
ansonsten ein Elektriker bestellt werden müsste. Um die Qualifikation der Elektrofachkraft
für festgelegte Tätigkeiten auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, sind
regelmäßige Nachschulungen im zweijährigen Rhythmus vorgeschrieben. Diese Nachschulungen
informieren über Anpassungen und Änderungen in den Normen und Regelwerken
und geben außerdem Hinweise auf neue Verfahren und Techniken.
Lehrgangsinhalte
Aktualisierungen der VDE-Vorschriften
VBG 4 (neu: BGV A2)
Technische Neuerungen
Überprüfung der aktuellen festgelegten Tätigkeiten der Teilnehmer
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