Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (gem. BGV A3 und BGG 944)
Bei der Montage, Inbetriebnahme und Instandhaltung von elektrischen Geräten und Maschinen dürfen die entsprechenden elektrotechnischen Arbeiten bisher nur von ausgebildeten Elektrikern vorgenommen werden. Eine größere Effektivität kann erreicht werden, wenn die betrieblichen Facharbeiter allgemeine elektrotechnische Arbeiten mit übernehmen.
Die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" kann im allgemeinen Produkt- und Tätigkeitsbereich des Betriebes in gewisser Weise wie ein Elektriker eingesetzt werden. Die E-Fachkraft darf Eingriffe in spannungsfreien, elektrischen Anlagen vornehmen, z.B. das An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Regelgliedern, etc. oder die Fehlersuche in Stromkreisen. Außerdem kann Sie Wartungsdienste und Betriebsmittelprüfung (E-Check mit den entsprechenden Mess- und Dokumentationsgeräten) usw. durchführen (DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ und DGUV Grundsatz 303 001 „Ausbildungskriterien für festgelegte Tätigkeiten im Sinne der BGV A3“).
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Hugo Kirchhelle
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